Allgemeine Geschäftsbedinungen

Mit einer mündlichen oder schriftlichen Anmeldung für Unterricht, Training, Beritt oder Teilnahme eines Reitkurses kommt eine Vertragsbindung zwischen Christian Thewes (Trainer) und und dem Kunden rechtsbindend zu stande.

Vereinbarte Reitstunden müssen 48 Stunden vor Termin abgesagt werden. Bei nicht Einhaltung wird 50% des Dienstleistungsbetrages berechnet. Dies gilt nicht für eine attesttierte Verhinderung/ Verletzung eines Trainingspferdes.

Eine Anmeldung für einen Reitlehrgang ist bindent. Bei Verhinderung der Teilnahme oder Verletzung des teilnehmenden Pferdes kann vom Kunden ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.

Reitschüler/innen unter 18 Jahren und Reitanfänger unterliegen der Helmpflicht.

Trainingspferde müssen Fremdreiterhaftpflicht versichert sein. Ich, Christian Thewes übernehme keinerlei Haftung für Sachschäden und Rechtsmängel auf den Höfen und Reitanlagen, da ich in meiner Tätigkeit als Dienstleister nicht im gesetzlichen Sinne als Tierhalter gelte. Im täglichem Training mit Ihrem Pferd arbeite und handle ich nach bestem Gewissen und Wissen.

Für Schäden an Sattel/ Trense ec. oder Verletzungen des Pferdes während des Trainings übernehme ich keine Haftung.